zu a) Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die am 01.01. des Geschäftsjahres, in dem ihr Eintritt fällt, das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Jedes ordentliche Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine wahlberechtigte Stimme.
zu b) Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, die die Interessen des Vereins fördern wollen. Sie haben bei Wahlen in der Mitgliederversammlung keine Stimme und sind nicht wählbar.
zu c) Ehrenmitglieder sind Personen, die sich besondere Verdienste um die satzungsmäßigen Ziele des Vereins erworben haben. Ehrenmitglieder haben die Rechte von ordentlichen Mitgliedern, sind jedoch von Beitragszahlungen befreit. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand des Vereins benannt.
Dem Verein kann jede natürliche Person gem. §2 Abs. 4 der Satzung sowie juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts als Mitglied angehören.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich, unter Anerkennung der Satzung, zu beantragen. Bei Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, muss der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung geben.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.