Der Verein führt den Namen „Kulturverein Pampow e.V.“. Er ist im Vereinsregister eingetragen. Der Verein wurde am 02.08.2004 gegründet und am 05.08.2016 entsprechend geändert. Der Sitz des Vereins ist Blankensee, OT Pampow. Die Verwaltung des Vereins wird am Wohnort des jeweils ersten Vorsitzenden geführt. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Der Verein besteht aus:
zu a) Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die am 01.01. des Geschäftsjahres, in dem ihr Eintritt fällt, das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Jedes ordentliche Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine wahlberechtigte Stimme.
zu b) Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, die die Interessen des Vereins fördern wollen. Sie haben bei Wahlen in der Mitgliederversammlung keine Stimme und sind nicht wählbar.
zu c) Ehrenmitglieder sind Personen, die sich besondere Verdienste um die satzungsmäßigen Ziele des Vereins erworben haben. Ehrenmitglieder haben die Rechte von ordentlichen Mitgliedern, sind jedoch von Beitragszahlungen befreit. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand des Vereins benannt.
Dem Verein kann jede natürliche Person gem. §2 Abs. 4 der Satzung sowie juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts als Mitglied angehören.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich, unter Anerkennung der Satzung, zu beantragen. Bei Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, muss der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung geben.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.
1. Rechte der Mitglieder:
Die Mitglieder des „Kulturverein Pampow e.V.“ haben das Recht, nach den Bestimmungen dieser Satzung, an allen Veranstaltungen des Vereins mitzuwirken und teilzuhaben. Ordentliche Mitglieder haben bei den Mitgliederversammlungen volles Stimmrecht, sie können im Verein Funktionen und Ehrenämter bekleiden.
2. Pflichten der Mitglieder:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 0,50 €. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten. Fälligkeitsdatum ist jeweils der 1. Februar des Geschäftsjahres.
Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand ermächtigen, Rentnern, Schülern und Studenten die Beiträge teilweise zu erlassen.
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Es können bis zu 3 Beisitzer gewählt werden.
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Diese vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils mit Einzelvertretungsmacht. Im Innenverhältnis darf der stellvertretende Vorsitzende nur von seiner Vertretungsbefugnis Gebrauch machen, wenn der Vorsitzende verhindert ist.
Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils nach Funktion von der Mitgliederversammlung gewählt.
Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Gemeinde Blankensee, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Diese 2. Satzungsänderung ist in der vorliegenden Form am 05.08.2022 auf der Mitgliederversammlung des „Kulturvereins Pampow e.V.“ beschlossen worden und tritt damit in Kraft.
[Unterzeichnet von Lothar Hühr als Vorsitzender und Marion Seiler als stellvertretende Vorsitzende zum Zeitpunkt der Beschlussfassung]